F-Gas: Reaktion von STULZ auf die Änderungen
Am 20. Februar 2024 wurde die neue Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 11. März 2024 in Kraft. Diese neue F-Gas-Verordnung schränkt die Markteinführung und den Export von fluorierten Gasen und von Geräte ein, die solche Gase enthält. Fluorierte Gase (einschließlich Fluorkohlenwasserstoffen oder FKW) sind Treibhausgase mit einem hohen relativen Treibhauspotenzial (GWP), die in gängigen Geräten wie Kühlschränken, Kältemaschinen, Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet werden. Die neue Verordnung fordert eine schrittweise Verringerung des FKW-Gebrauchs zwischen 2024 und 2049, bis dann ab 2050 ihre Verwendung vollständig verboten ist.
Speziell mit Blick auf die STULZ Produkte Klimaanlagen und Kaltwassersätze können die in Anhang IV aufgeführten Verbote wie folgt zusammengefasst werden:
Produkt | Grenzen | Jahr |
---|---|---|
Kaltwassersätze mit einer Nennkälteleistung bis 12 kW | Fluorierte Gase mit GWP<150 | 2027 |
Nur natürliche Kältemittel | 2032 | |
Kaltwassersätze mit einer Nennkälteleistung über 12 kW | Fluorierte Gase mit GWP<750 | 2027 |
Monoblock-Klimatisierungsgeräte mit einer Nennkälteleistung bis 12 kW | Fluorierte Gase mit GWP<150 | 2027 |
Nur natürliche Kältemittel | 2032 | |
Monoblock-Klimatisierungsgeräte mit einer Nennkälteleistung zwischen 12 kW und 50 kW | Fluorierte Gase mit GWP<150 | 2027 |
Split-Systeme mit einer Nennkälteleistung bis 12 kW | Fluorierte Gase mit GWP<150 | 2029 |
Nur natürliche Kältemittel | 2035 | |
Split-Systeme mit einer Nennkälteleistung über 12 kW | Fluorierte Gase mit GWP<750 | 2029 |
Fluorierte Gase mit GWP<150 | 2033 |
WARTUNG
Mit der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase werden keinerlei Verbote für Wartung oder Ersatzteile für Geräte eingeführt, die bereits vor den Datumsangaben für die Verbote laut Definition in Anhang IV auf den Markt gebracht wurden.
AUSNAHMEN
Ausnahmen werden in Fällen gewährt, in denen Alternativen nicht verfügbar sind oder aus technischen oder Sicherheitsgründen nicht verwendet werden können oder wenn die Verwendung solcher Alternativen unverhältnismäßig hohe Kosten nach sich zieht.
AUSFUHRVERBOT
Ab 12. März 2025 ist der Export von fest eingebauten Kühl- und Klimatisierungsgeräten und Wärmepumpen, die in der Liste in Anhang IV aufgeführt werden und fluorierte Treibhausgase mit einem GWP größer oder gleich 1000 enthalten, verboten.
Als Reaktion auf diese Verbote hat STULZ vor kurzem seine Lösungen mit niedrigem GWP eingeführt:
Klimaanlagen
STULZ Klimaanlagen, derzeit mit traditionellen Kältemitteln verfügbar: R407C (GWP = 1744), R134a (GWP = 1430), R410A (GWP = 2088) wurden mit Lösungen mit niedrigem GWP aktualisiert. Insbesondere wurde das nicht entflammbare (A1) und ungiftige Gas R513a eingeführt, dessen GWP 631 beträgt und somit beträchtlich niedriger als bei herkömmlichen Gasen ist. Dieses Kältemittel ist jetzt für alle Arten von Klimaanlagen für IT-Anwendungen (Monoblock und Split) und für Rechenzentren (Präzisionsklima) verfügbar. Zusätzlich zum Vorteil des niedrigen GWP ermöglicht dieses Kältemittel hohe Kondensationstemperaturen, so dass diese Geräte die perfekte Lösung für besonders heißes Klima oder besonders „komplizierte“ Installationen darstellen. Außerdem ist STULZ mit diesem Kältemittel bereits auf die Anforderungen vorbereitet, die das Exportgeschäft stellt (GWP ≤ 1000). Die Lösung mit R513a ist eindeutig eine mittel-/ langfristige Lösung, zumindest für Split-Systeme, bei denen der GWP-Grenzwert von 750 bis 2033 möglich ist.
Für die unmittelbare Zukunft: Bis 2027 untersucht und testet STULZ A2L, also schwer entflammbare Gase, um auf die nächsten Einführungstermine vorbereitet zu sein. A2L stellt heute tatsächlich die einzige Möglichkeit dar, einen GWP < 150 zu erzielen. Die erste A2L-Lösung, die bereits im STULZ Produktportfolio verfügbar ist, besteht in wassergekühlten Präzisionsklimageräten mit dem Kältemittel R454C (GWP = 148). In diesen Geräten erfüllt die geringe Kältemittel-Füllmenge in Kombination mit Leckageerkennungs- und Gasentsorgungssystemen vollständig die strikten Anforderungen, die durch die F-Gas-Verordnung gestellt werden.
Kaltwassersätze
Im Bereich der Kaltwassersätze bietet STULZ auch traditionelle Kältemittel sowie Lösungen mit niedrigem GWP an, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und die Grenzwerte zu erfüllen, die durch die F-Gas-Verordnung vorgegeben werden. Dasselbe R513a, das in Klimaanlagen verwendet wird, ist jetzt in Kaltwassersätzen mit Schraubenkompressoren verfügbar. Zusammen mit dieser Lösung kann STULZ bereits mit dem (A2L-)Kältemittel R1234ze (GWP = 1) eine vollständig kompatible F-Gas-Lösung anbieten. STULZ Klimakammern sind bereits für den Test von A2L und A3 ausgerüstet. Mittlere Kaltwassersätze mit Multi-Scroll-Kompressoren, die auch standardmäßig mit dem Kältemittel R410A erhältlich sind, können jetzt auch mit R454B (GWP = 466), (A2L) geliefert werden. Für kleine Kaltwassersätze mit Scroll-/Schraubenkompressoren, die derzeit mit den Kältemitteln R410A und R134a erhältlich sind, für die die Vorgabe für die Jahre 2027 und 2032 bei jeweils GWP < 150 und natürlichen Kältemitteln liegt, arbeitet STULZ daran, in Kürze Lösungen mit niedrigem GWP anbieten zu können, welche die F-Gas- Verordnung erfüllen.
Fazit
Die neue F-Gas-Verordnung stellt eine beträchtliche Herausforderung für den Bereich der Klimatisierung und Kühlung in der Industrie dar. STULZ mit seinen Lösungen mit niedrigem GWP und A2L für Klimaanlagen und Kaltwassersätze nimmt diese Herausforderung an, um an der Verringerung der globalen Erwärmung und der Treibhausgasemissionen aktiv mitzuwirken.